Einreisebestimmungen für nicht-deutsche
Staatsangehörige:
Visumspflicht nach meiner Recherche:
Kroation: ja
Ungarn: nein
Slowakei: nein
UK: ja
Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige:
Quelle: Auswärtiges Amt
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden
Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis:
Ja
Vorläufiger Personalausweis: grundsätzlich
ja, Einschränkungen s.u.
Anmerkungen:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für
Notfälle ausgestellten "Reiseausweis als Passersatz"
Empfehlungen
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens
über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des
Europarates vom 13.12.1957.
Bei der Einreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis
oder der Kinderreiseausweis auch seit höchstens
einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis.
In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit
abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und
Ipsala, jedoch zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich
bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu
kümmern.
Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es
ebenfalls in der Vergangenheit Probleme gegeben.
Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem
Reisepass dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen
muss.
In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze,
weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In
solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine
Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die
deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird
von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.
Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem
Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten.
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